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BVerwG, 19.09.1963 - V B 58.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für von der französischen Besatzungsmacht requirierte Einrichtungsgegenstände eines Buchdruckereibetriebs für die Dauer der Requisition - Berücksichtigung einer generellen Ablehnung der Bewilligung von ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1963 - IV 148/62
- BVerwG, 19.09.1963 - V B 58.63
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.11.1962 - V C 124.62
Bedeutung von aufgehobenen besatzungsrechtlichen Vorschriften - Ermittlung der …
Auszug aus BVerwG, 19.09.1963 - V B 58.63
Inwieweit dieser sog. Verzicht der Bundesrepublik auf die (ohnehin nicht realisierbaren) Ansprüche ihrer Staatsbürger gegen die Besatzungsmächte unmittelbare Verpflichtungen der Bundesrepublik erzeugen könnte, bedarf derzeit keiner Klärung (Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG V C 124.62 - [NJW 1963 S. 219]). - BVerwG, 17.10.1960 - V C 205.59
Auszug aus BVerwG, 19.09.1963 - V B 58.63
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1960 (BVerwGE 11, 150 [BVerwG 17.10.1960 - V C 205/59] [152/153]) ausgeführt: "In Artikel I Abs. 2 des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 26. Mai 1952 (BGBl. 1955 II S. 305) ist nur die Rede davon, daß die Bundesrepublik die volle Macht eines souveränen Staates über ihre innoren und äußeren Angelegenheiten besitzt.